V o l l m a c h t
Mathias F. Schell
Rechtsanwalt am Amts-, Land- und Oberlandesgericht
Taunusstraße 43, D - 60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 23 17 41; Funktel.: 0170 - 4 14 16 18
Telefax: 03212 / 4 14 16 18
E-Mail: ra-schell@frankfurtanwalt.de; Web: www.frankfurtanwalt.de
Commerzbank AG, Kto.-Nr.: 09 2000 1000, BLZ 500 800 00
wird hiermit von
____________________________________________________________________________________________ (Name, Vorname)
____________________________________________________________________________________________ (Anschrift)
in Sachen
____________________________________________________________________________________________ (Mandat)
bevollmächtigt:
1. zur Prozessführung (u.a. nach § 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
2. den oder die Vollmachtgeber außerprozessual und prozessual gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber allen Gerichten und Behörden zu vertreten;
3. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und anderen Versorgungsauskünften;
4. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach
der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;
5. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer);
6. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen
durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Wertsachen oder Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen.
Der Vollmachtgeber bestätigt durch seine Unterschrift,
1. vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung darauf hingewiesen worden zu sein, dass in der Arbeitsgerichtssache erster Instanz auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes besteht;
2. in den Fällen, in denen sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, durch den Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrages hierauf hingewiesen worden zu sein.
............................................................ ..............................................................
Ort, Datum, Unterschrift
|